Patientenverfügung & Vollmachten:
selbstbestimmt vorsorgen, wenn es darauf ankommt

Sicherheit für Sie und für Ihre Angehörigen

Eine medizinische Notfallsituation betrifft nie nur einen Menschen – sie betrifft ganze Familien. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, stehen Angehörige oft unter enormem Druck: Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Reanimationsversuche müssen plötzlich und ohne klare Orientierung getroffen werden.

Mit einer rechtssicheren Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Liebsten spürbar. Sie geben ihnen nicht nur eine klare medizinische Handlungsgrundlage, sondern auch emotionale Sicherheit. Ihre Familie weiß, dass sie in Ihrem Sinne handelt – und dass Sie selbstbestimmt vorgesorgt haben.

So schaffen Sie Klarheit statt Unsicherheit, Vertrauen statt Überforderung – und schützen sich selbst vor medizinischen Maßnahmen, die Sie möglicherweise nie gewollt hätten.

Rechtssichere Erstellung Ihrer Patientenverfügung – verständlich formuliert

Gemeinsam mit erfahrenen Beratern erarbeiten wir ein Dokument, das sowohl medizinisch konkret als auch juristisch klar formuliert ist. Wir achten darauf, dass Ihre Verfügung den Anforderungen des § 1901a BGB entspricht und auch unter Druck Bestand hat – z. B. gegenüber Ärzten, Pflegeeinrichtungen oder dem Betreuungsgericht. Dabei verzichten wir auf unnötige Fachbegriffe und sorgen für eine klare, verständliche Sprache – damit im Ernstfall keine Fragen offenbleiben.

Ergänzende Vorsorgeinstrumente: Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Auf Wunsch ergänzen wir Ihre Patientenverfügung mit weiteren rechtlich relevanten Dokumenten: Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie rechtsverbindliche Entscheidungen treffen darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können – z. B. in finanziellen oder organisatorischen Angelegenheiten. Die Betreuungsverfügung stellt sicher, dass im Betreuungsfall eine von Ihnen bestimmte Person gewählt wird – nicht das Gericht oder das Zufallsprinzip. Diese Dokumente werden passgenau auf Ihre Verfügung abgestimmt.

Was Sie bei uns erwartet

  • Unabhängige und empathische Beratung – persönlich & individuell
  • Maßgeschneiderte Patientenverfügung, rechtssicher formuliert
  • Auf Wunsch Kombination mit Vorsorgevollmacht
  • Digitale Verfügbarkeit & sichere Archivierung – auch für Notfälle
  • Laufende Betreuung – bei Anpassungen an neue Lebensumstände

  • Der Haustier-Notfallplan: Unsere Verantwortung zum Schutz unserer Haustiere

    Neben privaten und geschäftlichen Regelungen ist es natürlich auch wichtig, unsere tierischen Familienmitglieder zu schützen, sollten wir zeitweise oder dauerhaft z.B. aufgrund von Unfall oder Krankheit ausfallen.

    Mit einem Haustier-Notfallplan können Sie vorab eine individuelle Anleitung für Ihre Vertrauensperson erstellen, damit diese sich in Ihrer Abwesenheit nach Ihren Wünschen um alles kümmern kann. Folgende Informationen sind dabei besonders wichtig:

    • Geschlecht, Rasse, Tätowierungen und Chip-Nummer der Haustiere
    • Behandelnde Tierärztin bzw. behandelnder Tierarzt
    • Unterbringung bzw. Aufenthaltsort der Tiere z. B. bei Ihrer Vertrauensperson zu Hause, im Tierschutzverein, in Tierpensionen etc.
    • Tierkrankenversicherung(en) und Impfpass
    • Informationen zu besonderen Charaktereigenschaften, z. B. Umgang mit Kleinkindern oder Fremden, Essgewohnheiten, Allergien oder Auslaufroutinen

     

    Tipp: Ist Ihre Vertrauensperson aus dem Haustier-Notfallplan gleichzeitig in Ihrer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt, darf sie finanzielle Mittel zur Versorgung Ihrer Tiere rechtskonform aus Ihrem Vermögen entnehmen. Andernfalls darf sie die bevollmächtigte Vertrauensperson aus Ihrer Vorsorgevollmacht rechtlich anweisen, die finanziellen Mittel freizugeben.

    Warum Sie Ihre Patientenverfügung professionell erstellen lassen sollten

    Zahlreiche Vorlagen aus dem Internet sind unvollständig, widersprüchlich oder rechtlich angreifbar. Die Folge: Im Ernstfall kann Ihre Verfügung wirkungslos sein. Unsere erfahrenen Berater analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Lebens- und Gesundheitssituation und erstellen ein Dokument, das medizinisch präzise, juristisch belastbar und individuell auf Sie zugeschnitten ist. So sind Sie auf der sicheren Seite – und Ihr Wille zählt.

    Darum entscheiden sich unsere Kunden für uns:

    Ehrliche Beratung mit Weitblick

    Wir glauben: Gute Beratung beginnt nicht mit Zahlen, sondern mit Zuhören.
    Bei uns geht’s nicht um Abschlüsse – sondern darum, dass Sie sich sicher fühlen, verstanden werden und echte Klarheit gewinnen.

    Persönlich für Sie da

    Ich begleite Sie persönlich – vom ersten Gespräch bis zur letzten Entscheidung.
    Keine Hotline, kein Weiterreichen – Sie haben immer mich an Ihrer Seite.

    Kostenlose Erstberatung

    In unserem ersten Austausch geht es nur um Sie – Ihre Fragen, Ihre Situation, Ihre Ziele.
    Unverbindlich, offen und ganz in Ihrem Tempo.

    24/7 Erreichbarkeit

    Manche Fragen oder Entscheidungen dulden keinen Aufschub.
    Deshalb bin ich für Sie da

    Unsere Leistungen im Bereich der Geldanlage

    Wir schaffen Klarheit mit Ihrer Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung bedeutet Selbstbestimmung – auch in Situationen, in denen Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie sorgt dafür, dass Ihre Wünsche respektiert und medizinische Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden – verbindlich, klar und rechtlich abgesichert.

    Rechtssichere Erstellung

    Gemeinsam erarbeiten wir eine Patientenverfügung, die medizinisch klar formuliert und rechtlich fundiert ist – damit Ihre Wünsche auch im Ernstfall Bestand haben.

     Individuelle Beratung

    Was ist Ihnen wirklich wichtig? In einem persönlichen Gespräch klären wir medizinische Szenarien, ethische Fragen und gesetzliche Rahmenbedingungen – einfühlsam, verständlich und ohne Fachchinesisch.

    Vorsorge für Angehörige

    Eine Patientenverfügung schützt nicht nur Sie – sondern auch Ihre Familie. Sie nimmt nahestehenden Personen schwierige Entscheidungen ab und verhindert Unsicherheiten im Ernstfall. Für Klarheit und Entlastung, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.

    Google Live Bewertungen

    Das sagen unsere Kunden

    Echte Stimmen. Echte Erfahrungen. Persönlich begleitet.

    Ich arbeite nicht mit pauschalen Lösungen – sondern mit Menschen. Deshalb ist mir wichtig, was sie über unsere Zusammenarbeit sagen. Hier ein kleiner Einblick:

    Warum gibt es keine automatische Vertretungsberechtigung zwischen Ehegatten?

    Aus dem Grundgesetz folgt, dass jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung hat. Das Gesetz respektiert hierbei die individuelle Persönlichkeit und Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen. Der Gesetzgeber möchte, dass man selbst entscheidet, wer einen wann und wie im Falle eines Ausfalles vertritt. Denn: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es zwischen Eheleuten und Familienangehörigen zu Interessenskonflikten kommen könnte, wenn sie automatisch gegenseitig vollumfänglich vertretungsberechtigt wären.

    Deshalb dürfen volljährige Personen per Gesetz nur mit einer rechtswirksamen Vollmacht vollumfänglich und dauerhaft vertreten werden. Auch das im Januar 2023 eingeführte „Ehegattennotvertretungsrecht“ bedeutet nicht, dass sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner automatisch und vollumfänglich rechtlich vertreten dürfen. Es regelt lediglich eine Vertretung für den Gesundheitsbereich mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. In der Praxis gehen die meisten Entscheidungen jedoch so gut wie immer über den Gesundheitsbereich hinaus.

    Grundsätzlich jeder Volljährige. Durch Unfall oder Krankheit kann jeder ausfallen und zeitweise oder auch langfristig eingeschränkt sein. Dann muss jemand Anträge bei Versicherungen, Banken, Behörden oder Krankenkassen stellen und bearbeiten können. Jemand muss unterschreiben dürfen oder auch geschäftliche Angelegenheiten erledigen dürfen. Das geht nur mit einer rechtskonformen Vollmacht.

    Immer dann, wenn Betroffene ihre Angelegenheiten selbst nicht erledigen können. Zum Beispiel aufgrund von Unfall, Krankheit, Alter, Auslandsaufenthalt, kurz- bis mittelfristiger Bettlägerigkeit, Burnout, Kuraufenthalt, längeren Krankenhausaufenthalten (zum Beispiel wegen komplizierter Brüche oder Operationen).

    Unfall oder Krankheit kann jeden und jederzeit ereilen. Jeder über 18 kann dann nur per Vollmacht vollumfänglich vertreten werden.

    Rechtsanwälte empfehlen eine umfassende Bevollmächtigung, bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung nebst einer Vorsorgevollmacht, bei Selbstständigen mit integrierter Unternehmervollmacht, für Eltern minderjähriger Kinder eine Sorgerechtsverfügung. Um für den Vollmachtgeber rechtlich handeln zu dürfen, bedarf es der entsprechenden Vollmachten im Original.

    Juristinnen und Juristen warnen davor, seine Vermögenswerte, seine Gesundheit, seine Firma – ja letztendlich sein Leben – einem Formular „zu übergeben“, da man eigenständig einschätzen muss, ob das Formular im Notfall auch anerkannt wird und rechtskonform formuliert ist. Das wäre so, als würde man Verträge selbst erstellen oder auch das eigene Auto selbst reparieren. Die Verantwortung für das Ergebnis muss man letztendlich selbst tragen.

    Häufige Fragen – Klarheit von Anfang an

    Fragen &
    Antworten

    Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um rechtliche Vorgaben, Inhalte und praktische Umsetzung – verständlich erklärt und mit echtem Mehrwert für Ihre Vorsorge.

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